Co-Parenting: Welche Haltung sollte man bei der Übergabe der Kinder einnehmen?

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Lassen Sie uns ganz pragmatisch sein! Unabhängig davon, ob das Sorgerecht traditionell, erweitert oder abwechselnd ist, müssen sich getrennt lebende Eltern zwangsläufig ihre Kinder mehr oder weniger regelmäßig „austauschen“, bis die Kinder einen ausreichenden Grad an Autonomie erreicht haben, um allein zwischen den Haushalten von Vater und Mutter „hin- und herpendeln“ zu können.

Oft ist dieser Moment eine Quelle von Konflikten, die für alle, auch für die Kinder, schwer zu bewältigen sind.

Unter den Elternteilen, die darauf bestehen, „hochzukommen“, denjenigen, die hingegen wollen, dass der andere „unten“ bleibt, denen, die den Anlass nutzen, um dem/der Ex ein paar Schimpfwörter an den Kopf zu werfen und anderen, die nicht wissen, wem sie das Kind übergeben sollen, kann dieser Augenblick wirklich schwer zu steuern sein.

In der Realität findet eine solche Übergabe bei abwechselndem häuslichen Sorgerecht beider Elternteile kaum oder gar nicht statt, da in diesem Fall die Kinder in der Regel von dem beaufsichtigenden Elternteil zur Schule begleitet werden und der die Betreuung übernehmende Elternteil sie am selben Tag nach Schulende abholt.

Diese Regelung ist praktisch, weil die Eltern nicht „gezwungen“ sind, sich regelmäßig zu sehen.

Gelegentlich müssen sich die Eltern aber trotzdem begegnen, um Sachen beim jeweils anderen zu Hause abzuholen, da die Kinder am Tag der Übergabe manchmal nicht alle ihre Bücher und Hefte mit in die Schule bringen können.

In diesem Fall muss jede Woche die gleiche Organisation an den Tag gelegt werden, damit sich die Kinder sicher sind, bei der Ankunft beim anderen Elternteil alle ihre Dinge wiederzufinden. Die Übergabe der Sachen kann auf Initiative eines der beiden Elternteile oder auf Wunsch der Eltern sogar durch eine dritte Person erfolgen.

Im Falle einer Betreuungsregelung mit Übergabe der Kinder vor der Schule müssen die Eltern Sorge tragen, dass dieser Augenblick friedlich abläuft.

Es muss festgehalten werden, dass die Eltern als Inhaber des Sorgerechts ganz unabhängig von der getroffenen oder auferlegten Sorgerechtsregelung beide Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern haben.

Sie müssen in der Lage sein, sich sowohl schulische als auch medizinische Informationen auszutauschen, das Wohlergehen und die schulischen Leistungen eines jeden Kindes zu überwachen und dem anderen Elternteil alle Probleme zu melden, die während seiner Betreuung aufgetreten sind und diesen betreffen können.

Während der Übergabe der Kinder müssen Letztere im Mittelpunkt der Gespräche stehen. Es wäre unangebracht, Probleme zu besprechen, die mit der Trennung oder anderen Problemen der Erwachsenen zu tun haben und die Kinder nichts angehen.

Die Kinder sollten das Gefühl haben, dass das Elternpaar stark ist, dass der eine nicht „ja“ zu einer Bitte sagt, die der andere mit einem „nein“ abgelehnt hat, dass die Eltern miteinander reden und dass das, was in dem einen Haushalt passiert, manchmal auch den anderen beeinflusst.

Hinsichtlich des Ortes der Kinderübergabe sollte den Wünschen des Elternteils nachgegeben werden, in dessen Wohnung das Kind gebracht/geholt wird. Möchte Letzterer nicht, dass der andere Elternteil seinen Lebensraum betritt, gilt es diese Entscheidung zu respektieren, da es sonst zu unnötigen Spannungen kommen kann.

Sind Hausaufgaben zu erledigen oder zu beenden, Rezepte für Behandlungen einzulösen, Einladungen zu Geburtstagen auszusprechen, Schulunterlagen zurückzugeben oder Arzttermine wahrzunehmen, muss der die Betreuung übernehmende Elternteil informiert werden, und die Übergabe der Kinder kann dafür eine angemessene Gelegenheit darstellen.

Es ist außerdem wichtig, einen den Kindern gewidmeten Kommunikationskanal offen zu halten, unabhängig vom Zeitpunkt der Übergabe.

Um eine nicht enden wollende Übergabe der Kinder zu vermeiden, ist in der Tat oft das Schreiben von E-Mails am praktischsten, um den anderen Elternteil nach und nach auf dem Laufenden zu halten. Auf diese Weise kann der Moment der Kinderübergabe genutzt werden, um zu eigenen Händen bestimmte Dokumente zu übergeben oder zusätzliche Informationen zu liefern, ohne auf endlose Einzelheiten eingehen zu müssen.

Eine kurze Erinnerung: Dies ist nicht der richtige Zeitpunkt, um einen unbezahlten Beitrag zur Ausbildung oder zum Unterhalt einzufordern! Das betrifft die Kinder in keiner Weise, und dieser Austausch sollte möglichst in ihrer Abwesenheit stattfinden.

Mit anderen Worten: Es muss darauf geachtet werden, dass die Haltung der Eltern zum Zeitpunkt der Übergabe respektvoll und wohlwollend ist. Es gilt zu vermeiden, dass dieser Augenblick den Kindern Angst einflößt.

Die Kinder werden diese Momente nämlich mehrmals im Monat erleben und müssen das Gefühl haben, insbesondere zu diesem Zeitpunkt im Mittelpunkt der Sorgen ihrer beiden Eltern zu stehen.

Veröffentlicht von Maya Léonard

Maya Leonard ist Anwältin bei der Pariser Anwaltskammer sowie Mitglied und Gründerin des Lead-Netzwerks. Sie vertritt die Interessen ihrer Mandanten im Rahmen ihrer Scheidung oder Trennung, egal ob es sich um Fragen der Abwicklung des Güterstandes, des Sorgerechts oder des Unterhalts sowie der ehelichen Gewalt handelt. Sie ist auch als Familienmediatorin tätig.

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